Bei einem Schaden am Hausrat übernimmt die GVO Versicherung in der Hausratversicherung zusätzlich zu den beschädigten Sachen selbst verschiedene notwendige Folgekosten. Dazu zählen etwa Aufräum- und Abtransportkosten, Hotelkosten für bis zu 100 Tage, wenn die Wohnung unbewohnbar wird, Transport und Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen bei verlorenen Schlüsseln, Bewachungskosten für bis zu 72 Stunden sowie Reparaturkosten für Gebäude- und Nässeschäden. Erstattet werden nur tatsächlich angefallene und notwendige Kosten.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten der folgenden Art:
Aufräumungskosten
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz. Ebenfalls versichert sind die Kosten für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Kosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind oder die innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden
Kosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Neben den beschädigten oder zerstörten Sachen selbst übernimmt der Versicherer auch verschiedene Folgekosten, die durch einen Versicherungsfall entstehen. Dazu gehören zum Beispiel das Aufräumen und der Abtransport, eine vorübergehende Hotelunterbringung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, sowie Transport und Lagerung des Hausrats. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche und betragliche Grenzen, etwa 100 Tage bei Hotel- und Lagerkosten oder 72 Stunden bei Bewachungskosten. Erstattet werden ausschließlich Kosten, die notwendig und tatsächlich angefallen sind.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten übernommen, wenn meine Wohnung unbewohnbar ist?
Hotelkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, höchstens jedoch für 100 Tage. Voraussetzung ist, dass die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon sind nicht versichert. Pro Tag ist die Entschädigung auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Werden die Kosten für neue Schlösser übernommen, wenn Schlüssel verloren gehen?
Ja, Schlossänderungskosten für die Wohnung sind versichert, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Zahlt die Versicherung auch für die Bewachung meiner Sachen nach einem Schaden?
Ja, Bewachungskosten werden übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und die Schließvorrichtungen und sonstigen Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden ersetzt, bis diese wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für 72 Stunden.
Sind auch Schäden am Gebäude selbst mitversichert?
Reparaturkosten für Gebäudeschäden sind versichert, wenn diese im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub. Zusätzlich sind Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen abgedeckt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017