Bei einem Hausratschaden erstattet die GVO Versicherung für zerstörte oder abhandengekommene Sachen den Versicherungswert und für beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet, die Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzugsberechtigung, und bei einer Unterversicherung wird die Entschädigung nach einer festen Formel gekürzt.
Ersetzt werden:
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles, zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, so wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Zerstörte oder verlorene Sachen werden zum Versicherungswert ersetzt, beschädigte Sachen über die Reparaturkosten plus verbleibender Wertminderung, aber nie über den Versicherungswert hinaus. Bei reinen Schönheitsschäden wird nur der Minderwert ausgezahlt. Restwerte mindern die Zahlung, und die Mehrwertsteuer entfällt, wenn sie nicht gezahlt wurde oder abziehbar ist. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie wird der Schaden bei zerstörten und bei beschädigten Sachen berechnet?
Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen wird der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer verbleibenden Wertminderung erstattet, höchstens jedoch der Versicherungswert.
Was passiert bei einem reinen Schönheitsschaden?
Ist die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt und die Nutzung ohne Reparatur zumutbar, wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Nein, die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Wie wirkt sich eine Unterversicherung auf die Entschädigung aus?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert und besteht kein Unterversicherungsverzicht, wird die Entschädigung gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017