In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Ratenzahlung:
Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine
Entschädigung fällig wird.
Dokumentversion: 2020.03