In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Versicherte Kosten:
1. Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen
a) Aufräumungsund Abbruchkosten
Für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
b) Bewegungsund Schutzkosten,
die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
c) Die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß a) und b) ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Dokumentversion: 2020.03